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«Die Folge wäre ein endloses Katz-und-Maus-Spiel»
Quelle: Tages-Anzeiger – 13. Januar 2023

Nazisymbole Künftig könnte die Verwendung des Hitlergrusses oder des Hakenkreuzes geahndet werden. Experte Samuel Althof warnt vor zu grossen Erwartungen.

Gregor Poletti

Herr Althof, wie bedrohlich ist der Rechtsextremismus in der Schweiz?

Der Rechtsextremismus akzentuiert sich hierzulande nicht so stark wie etwa in Deutschland. Es gibt zwar eine ganz kleine Szene, die sich wie die Junge Tat medial zu inszenieren versteht. Aber eine gesellschaftlich bedrohliche rechtsextreme Bewegung gibt es hier nicht. Rechtsextreme Bedrohungen sind in der Schweiz bis heute punktuell und nicht strukturell.

Trotzdem soll jetzt die Verwendung von Nazisymbolen verboten werden.

Wenn der Gesetzgeber und auch das Volk Ja sagen zu einem Gesetz, das die Verwendung von Nazisymbolen verbietet, ist das im Grundsatz ein gutes Zeichen. Wer eine solche Verschärfung befürwortet, muss sich aber auch bewusst machen, was er damit nicht erreicht.

Nämlich?

Man darf sich nicht der Illusion hingeben, dass ein solches Verbot Rechtsextremismus eindämmen könnte. Das sehen wir in den umliegenden Ländern wie Deutschland und Österreich sehr eindrücklich, die viel rigidere Verbote kennen als wir, aber damit keinen Rückgang von rechtsextremistischen Tendenzen und Taten erzielen konnten.

Wie wichtig sind für Rechtsextreme Symbole wie Hakenkreuz oder Hitlergruss?

Diese beiden Symbole sind als klares Bekenntnis zur Naziideologie zu werten, aber nicht mehr. Die Anziehungskraft von zur Schau gestellten rechtsextremen Symbolen erachte ich als marginal. Zudem muss man sich bewusst sein, dass es viele Symbole gibt, die von verschiedenen Gruppierungen unterschiedlich gewertet werden.

Zum Beispiel?

Der Hammer des Donnergottes Thor galt bei den Germanen als Symbol der Stärke, Tatkraft und für hohes Alter. Anhänger der Musikrichtung Heavy Metal schmücken sich oft mit dem Thorhammer, in Skandinavien gilt er nach wie vor als Zeichen der Verbundenheit zur nordischen Kultur. Durch Rechtsextreme verschob sich die Bedeutung des Symbols zu «kämpferisch» und «völkischer Verbundenheit». Dieses Beispiel zeigt, dass von Rechtsextremen verwendete Symbole zweideutig sein können. Hier stellt sich für den Gesetzgeber die Frage, wo er die Grenzen ziehen will. Eine fast unlösbare Aufgabe, die vor allem zu einem Versteckspiel führt.

Können Sie das konkretisieren?

Bei einem Verbot würden Rechtsextreme auf andere Symbole ausweichen wie etwa die Zahl 88, ein Synonym für den Hitlergruss, da «Heil Hitler» zweimal mit dem achten Buchstaben des Alphabets beginnt. Das würde zu einem kontinuierlichen Anpassungsbedarf der entsprechenden Rechtsnorm führen. Die Folge wäre eine Art endloses Katz- und-Maus-Spiel, das niemand gewinnen kann.

Hat ein Verbot von Nazisymbolen wenigstens eine präventive Wirkung?

Wenn ich auf meine langjährige Erfahrung mit Rechtsextremen schaue, dürfte ein solches Verbot nichts bringen. Im Gegenteil: Personen aus extremistischen Kreisen zu suchen und aufzufinden, würde mit einem Verbot von Symbolen eher noch schwieriger werden, was letztlich unsere Arbeit erschweren würde.

Also wäre ein Verbot sogar kontraproduktiv?

So weit würde ich nicht gehen. Aber wenn wir ein Vergehen gegen ein solches Verbot lediglich mit einer kleinen Geldstrafe ahnden, wird das keine abschreckende Wirkung haben. Die Strafen müssten relativ hoch angesetzt sein, um diesen Effekt zu erzielen. Wichtiger wäre eine gleichzeitig einhergehende Pflicht, an einem Resozialisierungsprogramm teilzunehmen. Denn meist führen verborgene soziale und psychische Probleme Jugendliche in die Fänge von extremistischen und rassistischen Ideologien.

Hätte ein Verbot also lediglich symbolischen Charakter?

Tatsächlich könnte uns ein Verbot ein Gefühl der falschen Sicherheit vermitteln, da man die bekannten extremistischen Symbole nicht mehr oder viel weniger oft sehen würde. Andererseits gilt es aber auch, die berechtigten Ängste etwa der jüdischen Gesellschaft ernst zu nehmen. Ein Verbot macht am meisten Sinn, wenn wir dieses eng formulieren und auf nationalsozialistische Symbole beschränken, verbunden mit klar und hart definierten Strafen. Dann ist es ein gutes Statement: Nämlich, dass wir hier in der Schweiz niemanden dulden, der sich offen zum Gedankengut des Nationalsozialismus bekennt.

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Debatte in der Rechtskommission des Nationalrats

Der Hitlergruss oder das Hakenkreuz sind in der Schweiz nicht grundsätzlich verboten. Wer mit der Geste seine Sympathien für eine rassistische Ideologie kundtut, macht sich dadurch noch nicht strafbar. Erst, wer mit dem Hitlergruss für den Nationalsozialismus wirbt und versucht, andere für die Ideologie zu gewinnen, muss mit einer Strafe rechnen.

Das soll sich ändern, ist Angelo Barrile, Zürcher SP-Nationalrat, überzeugt. Zurzeit diskutiert die Rechtskommission der grossen Kammer seine und eine weitere parlamentarische Initiative, die ein Verbot der öffentlichen Verwendung von extremistischen und rassistischen Symbolen verlangen. «Die Chancen für ein Verbot sind hoch, da erstmals der Bund in einem letzten Dezember publizierten Gutachten sagt, dass eine Umsetzung zwar schwierig, aber doch möglich sei», sagt Barrile. Der Bundesrat wehrt sich gegen die Einführung eines solchen Verbots. Sollten die Vorstösse in den Räten durchkommen, werden diese selbst eine Gesetzesänderung angehen. Zusätzlichen Druck dürfte die Motion von Mitte-Nationalrätin Marianne Binder für ein Verbot von Nazisymbolik im öffentlichen Raum erzeugen: «Seit dem Tabakwerbeverbot darf man keinen Sonnenschirm mehr aufstellen mit aufgedruckter Zigarettenmarke. Aber eine Nazifahne an gleicher Stelle soll erlaubt sein.» Das sei absurd. (gr) gr / Poletti Gregor

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